Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht werde ich gleichermaßen für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer tätig.
Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Reduzierter Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes. Der Schwellenwert für eine Anwendung des Gesetzes wurde von 5 auf 10 Mitarbeiter angehoben.
- Vereinfachte Sozialauswahl bei Kündigungen. Die Kriterien für die Sozialauswahl wurden auf vier Faktoren reduziert: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
- Gesetzliche Abfindungsregelung: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
- einheitliche Klagefrist bei Kündigungen von drei Wochen
- Erleichterungen für Existenzgründer bei Neueinstellungen: Befristete Arbeitsverträge bis zur Dauer von vier Jahren möglich
Wichtige Gesetze:
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