Anschrift

 

Rechtsanwältin

Monika Burkard
Am Watschelweg 5
36100 Petersberg

 

Tel. 0661-6790342
Fax. 0661-6790339
E-Mail: info@ra-burkard.de

 

Reiserecht

Kostendruck und steigender Wettbewerb bei den Anbietern von Urlaubsreisen machen den Urlaub immer preiswerter. Dennoch müssen Sie dabei auf Ihre Rechte nicht verzichten. Wichtig ist, dass Sie vermeintliche Mängel dokumentieren und sich nach Möglichkeit von Dritten bestätigen lassen. Je mehr Informationen Sie sammeln, um so eher kann Sie dann auch ein Anwalt bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen unterstützen.

 

Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen, § 651a BGB. Den kompletten Gesetzestext können Sie hier nachlesen.

 

In der Regel ist das Reisevertragsrecht bei Pauschalreisen anzuwenden, also dann, wenn der Reiseveranstalter zwei wesentliche Leistungen, z.B. die Beförderung und die Unterkunft schuldet.

 

Eine Urteilsammlung zum Reiserecht finden Sie bei der "Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Reisevertrag, Reisemangel, Reisepreisminderung.

 

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