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Monika Burkard - Rechtsanwältin

 

 

Anschrift

 

Rechtsanwältin

Monika Burkard
Am Watschelweg 5
36100 Petersberg

 

Tel. 0661-6790342
Fax. 0661-6790339
E-Mail: info@ra-burkard.de

 

Seit 1. August gilt verschärftes Schwarzarbeitsgesetz

Änderungen zum 01.08.2004 für Handwerker ohne Meisterbrief durch das Schwarzarbeitsgesetz

Durch das neue Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der damit verbundenen Steuerhinterziehung, das am 01.08.04 in Kraft getreten ist, haben sich für Handwerker ohne Meisterbrief folgende Änderung ergeben:

  • Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle bzw. ohne Reisegewerbekarte wird nun mit einem Bußgeld von 50.000,- Euro bedroht. Bisher war der Strafrahmen bis 100.000,- Euro.
  • Der Gesetzgeber hat keine Klärung herbeigeführt, welche Tätigkeiten unter den Meisterzwang fallen und welche nicht. Die Rechtsunsicherheit bleibt bestehen.
  • Dem Zoll und 11 weiteren Stellen wurden weitreichende Betretungs- und Prüfrechte eingeräumt.
  • Werbung für Handwerksleistungen ohne Eintragung in die Handwerksrolle wird nicht mehr als Ordnungswidrigkeit angesehen.

Bezüglich der Werbung ist wichtig, daß in laufenden Bußgeldverfahren wegen Werbung für Handwerksleistungen ohne Eintragung in die Handwerksrolle diese nach dem neuen Schwarzarbeitsgesetz beurteilt werden muß. Da die Werbung nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gilt dürfen keine Bußgelder mehr für Werbung für Handwerksleistungen verhängt werden. Dies ergibt sich aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 4 Abs. 3. Dieser lautet:"Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden."

 

Gesetzestext im Wortlaut

 


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